Reiseinformationen
Allgemeines
Visa
Wetter
Gepaeck
Konsulate
Gepaeck

Es ist empfohlen während der Reise die Taschen mit der langen und starken Gurt oder kleinem Rücksack für persönliches Vermögen zu tragen. Ihr Gepäck muss Reisverschluss haben. Vergessen Sie nicht ihr Gepäck zu markieren. Im Anhänger muss der Name geschreiben. Das Gepäck darf nicht ohne Aufsicht bleiben, besonders in den Flughäfen und Bahnhöfen.

Zollbestimmungen:
Persönliche Gegenstände sind zollfrei. Dazu kommen noch:
- 1 Fotoapparat
- 1 Videokamera 1 Laptop
- 1 Fernglas und ein Taschenrechner.
- 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak.
- 2 Liter Wein oder 1,5 Liter Alkohol.
- Geschenke bis zum Wert von 2000 USD.

Wertvolle Gegenstände, sowie die mitgebrachte Währung sind bei der Einreise auf ein Deklarations-Formular einzutragen, welches bis zur Abreise sorgfältig aufbewahrt werden muss.


Erhöhte Luftsicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen

Fluggäste dürfen seit November 2006 nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen. Die Europäische Union hat diese neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr mittels flüssiger Sprengstoffe zum Schutz der zivilen Luftsicherheit und damit auch im Interesse der Fluggäste erlassen.

Danach dürfen Flüssigkeiten nur noch in kleinen Mengen in Flüssigkeitsbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml in einem wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) mitgeführt werden (siehe auch nebenstehende Illustration). Dieser einsehbare Plastikbeutel ist von dem Fluggast an der Kontrollstelle getrennt vom übrigen Handgepäck vorzulegen. Der Erwerb dieses Plastikbeutels ist an vielen Flughäfen, aber oft preisgünstiger noch in Supermärkten oder Drogerien möglich.

Zu den Flüssigkeiten zählen nicht nur Wasser- und sonstige Getränkeflaschen, sondern auch Gegenstände mit ähnlicher Konsistenz. Dazu zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern (z.B. Zahnpasta, Haargel, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole). Diese Gegenstände können im aufgegebenen Gepäck unbeschränkt mitgeführt werden. Bereits bei den Reisevorbereitungen sollte dies bei Gegenständen bedacht werden, bei denen Unsicherheit darüber besteht, ob diese in die Kabine des Flugzeugs mitgenommen werden dürfen.

Ausgenommen von der Flüssigkeitsbeschränkung sind zu einen Flüssigkeiten, die bei der Reise verwendet werden sollen für medizinische oder diätische Zwecke (Medikamente) sowie Babynahrung für ein mitreisendes Kleinkind. Die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen glaubhaft zu machen.

Zum anderen gilt die Beschränkung nicht für Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen an einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union, etwa in den Duty-free Geschäften, oder an Bord eine Luftfahrzeugs eines Unternehmens der EU erworben werden. Diese Flüssigkeiten (Parfum, Alkohol) werden gemeinsam mit einem Kaufnachweis in eine manipulationssichere Tüte verpackt.

Zusätzliche Informationen - auch in der englischsprachigen Version - finden Sie nachfolgend
auf Bundesministerium des Innern

Touren &
Programme
Staedte &
Geschichte
Hotels &
Unterkünfte
Flugtickets Fotogalerie Reiseinfos
Home Kontakt Impressum